Oganisatorisches
Termin
Für eine Terminvereinbarung oder Auskunft kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Ansprechperson. Um die vertrauensvolle Atmosphäre in unserer Praxis zu bewahren, bitten wir Sie, pünktlich zu Ihren Terminen zu erscheinen und auf Telefongespräche in unseren Praxisräumen zu verzichten.
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Kostenrückerstattung - geltend für Psychotherapiebehandlungen
Überblick über die Höhe der Zuschüsse bei den diversen Krankenkassen - Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung:
ÖGK (vormals GKK) € 33,70
BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) € 46,60
SVS (vormals SVA-und SVB-Versicherte) € 45,00​
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Absageregelung
Bei nicht fristgerechter Absage (24 Stunden vor dem vereinbarten Termin), wird das gesamte Honorar verrechnet.
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Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeuten unterliegen wir im Rahmen unserer Tätigkeit einer gesetzlich geregelten Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflicht ( § 15 Psychotherapiegesetz, BGBL. Nr 361/1990). Diese betrifft sowohl die Inhalte der Behandlung, als auch die Information, ob Sie eine solche überhaupt in Anspruch nehmen.
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